Im gewerblichen Bereich unterliegen alle Waagen der Eichpflicht, sollte die Waage als eichfähig deklariert sein. In fest vorgeschriebenen, regelmäßigen Zeiträumen muss die Eichung erneuert werden. Ab einer Höchstwiegelast von 3.000 kg ist die Eichung alle 3 Jahre und für unter 3.000 kg alle 2 Jahre vorgeschrieben.